Cookie Consent by PrivacyPolicies.com AGB als Reiseveranstalter, Eigenveranstaltungen

 

Allgemeine Reisebedingungen der Firmen „Südafrika, wie ich es mag“ und „Reisen, wie ich es mag“ (nachfolgend Firma Reisen wie ich es mag)

 

 

 

Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die

 

§§ 4-11 BGB-Info V (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen und Reiseverträge zwischen der Firma Reisen wie ich es mag, soweit diese als Reiseveranstalter auftritt, und dem Kunden/Reisenden.

 

 

 

1. Abschluss des Reisevertrages

 

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Firma Reisen wie ich es mag den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet), schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen bestätigt die Firma Reisen wie ich es mag den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Anmeldung erfolgt zugleich auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer. Für die Vertragsverpflichtung mitaufgeführter Reiseteilnehmer steht der Kunde jedenfalls dann wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Firma Reisen wie ich es mag zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Firma Reisen wie ich es mag übermittelt dem Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung.

 

 

 

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot, an das die Firma Reisen wie ich es mag für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung erfolgen, durch Anzahlung oder Restzahlung.

 

 

 

1.3 Bei im Prospekt, den Reiseunterlagen oder in sonstigen Erklärungen ausdrücklich als Fremdleistung angebotenen Programmen/Leistungen tritt die Firma Reisen wie ich es mag lediglich als Vermittler eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Fremdveranstalter/Leistungsanbieter auf. Bei Reisen ins südliche Afrika sind diese Fremdleistungen stets alle Ausflüge, Exkursionen, Safaris, City-Touren etc. die von Drittanbietern angeboten und durchgeführt werden.

 

 

 

Zwischen der Firma Reisen wie ich es mag und dem Kunden kommt in diesem Fall ein Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Die Rechte und Pflichten der Firma Reisen wie ich es mag und des Kunden ergeben sich dabei aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff BGB.

 

 

 

Dem vermittelten Vertrag über die Reise-/Touristikleistung können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Kunden, soweit verfügbar, auf der Website

 

www.vieles-rund-ums-reisen.de

 

zur Einsichtnahme und Akzeptanz von der Firma Reisen wie ich es mag bereitgestellt bzw. dem Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt.

 

 

 

2. Bezahlung

 

2.1 Bei Abschluss des Reisevertrages wird nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des

 

§ 651 k BGB eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30% des Reisepreises fällig. Die Prämie für im Zuge der Buchung abgeschlossene Versicherung(en) wird in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Flüge sind in voller Höhe stets sofort zu bezahlen. Hierfür wird eine eigene Rechnung erstellt.

 

 

 

2.2 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt verpflichten den Kunden nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen.

 

 

 

2.3 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis EUR 75,00 nicht übersteigt.

 

 

 

2.4 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an die Firma Reisen wie ich es mag unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnungs-/Buchungsnummer. Maßgeblich ist der fristgerechte Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Firma Reisen wie ich es mag. Zahlungen an Reisebüros, die lediglich als Vermittler des Reisevertrages auftreten, gelten nur dann als Zahlungen an die Firma Reisen wie ich es mag, wenn das Reisebüro auf der Grundlage eines schriftlichen Agenturvertrages über eine Inkassovollmacht seitens der Firma Reisen wie ich es mag verfügt.

 

 

 

Bei Bezahlung per Kreditkarte oder mittels Einzugsermächtigung erfolgt die Belastung des Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.

 

 

 

2.5 In der Regel werden die Reiseunterlagen dem Kunden nach vollständiger Bezahlung 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt zugesandt.

 

 

 

2.6 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies die Firma Reisen wie ich es mag zur Kündigung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es liegt zu diesem Zeitpunkt kein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

 

 

 

3. Leistungen

 

3.1 Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (Katalog, Flyer, Internet etc.) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

 

 

 

3.2 Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für die Firma Reisen wie ich es mag bindend. Änderungen sind zulässig, wenn die Firma Reisen wie ich es mag im Prospekt eine Änderung der Prospekt- und/oder Preisangaben aus den jeweils aufgeführten Gründen vorbehalten hat. Der Kunde wird vor Buchung über etwaige Änderungen selbstverständlich informiert.

 

 

 

3.3 Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung in einem Reiseprospekt und einer

 

Sonderausschreibung gilt nur die Leistungsbeschreibung der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung gebucht hat.

 

 

 

 

 

3.4 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma Reisen wie ich es mag. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die seitens der Firma Reisen wie ich es mag vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

 

 

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

 

 

4.2 Die Firma Reisen wie ich es mag behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die Umstände, die zur Erhöhung führen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.

 

 

 

Über eine nachträgliche Änderung des Reisepreises wird die Firma Reisen wie ich es mag den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.

 

 

 

4.3 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn die Firma Reisen wie ich es mag in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der Kunde unverzüglich nach der Erklärung seitens der Firma Reisen wie ich es mag über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung Firma Reisen wie ich es mag gegenüber geltend zu machen.

 

 

 

5. Rücktritt des Kunden

 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Firma Reisen wie ich es mag oder dem Reisebüro, das die Buchung entgegengenommen hat. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Firma Reisen wie ich es mag Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

 

Die Firma Reisen wie ich es mag kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

 

 

 

 

 

5.1 Bei Buspauschalreisen und Nur Hotel-Buchungen

 

a) bis 30. Tag vor Reiseantritt EUR 25,00 pro Buchung

 

b) ab 29.-20. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mind. EUR 25,00

 

c) ab 19.-14. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises d) ab 13.-8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises e) ab 7.-1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

 

f) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise (no show) 80% des Reisepreises

 

 

 

5.2. Bei Flugpauschalreisen

 

a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises

 

b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises

 

c) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises

 

d) ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

 

e) ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

 

f) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises

 

 

 

               

 

 

 

5.3 Nur Flug-Buchungen

 

Bucht der Kunde nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen der Firma Reisen wie ich es mag und dem Kunden die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung. Im Allgemeinen gilt, dass bei den billigsten Preisklassen eine Umbuchung oder Stornierung gar nicht möglich ist. Nach Flugscheinausstellung ist bei Umbuchung oder Stornierung, wenn nichts anderes angegeben ist, mindestens eine Gebühr in Höhe des Reispreises pro Flugschein fällig, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro Flugschein.

 

 

 

Diese Regelung gilt nur für die Stornierung von Nur Flug-Strecken im Linienverkehr, nicht bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden Ziffern 5.1, 5.2 und 5.4 Anwendung.

 

 

 

5.4 Bei gruppenermäßigten Buchungen

 

a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises

 

b) ab 44. bis 28. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

 

c) ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises

 

d) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

 

e) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises

 

 

 

5.5 Die Rücktrittskosten beinhalten nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen.

 

 

 

5.6 Ausgenommen von der vorgenannten Stornoregelung sind Eintrittskarten, z.B. für das Disneyland® Paris, Opern, Musicals und Theater. Bei Stornierungen ab 8 Wochen vor Reiseantritt wird der volle Kartenpreis fällig. Eine Rückvergütung erfolgt nicht. Stornierungen von San-Parks oder KZN-Buchungen (staatliche Verwaltungen der Südafrikanischen Nationalparks, können aufgrund der Bestimmungen der Parks nicht rückerstattet werden. Gleiches gilt für Unterkünfte mit besonderen Stornoregelungen, wie z. B. „keine Erstattung bei „Now-Show“ oder keine Storniermöglichkeit, sog. „Festbuchung“.

 

 

 

5.7 Es bleibt dem Kunden unbenommen, der Firma Reisen wie ich es mag nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von der Firma Reisen wie ich es mag geforderte Pauschale.

 

 

 

5.8 Reisen ins südliche Afrika (z. B. Südafrika, Botswana, Simbabwe, Namibia, Lesotho, Swaziland, Madagaskar, und andere)

 

Hier gelten besondere Stornobedingungen, die von Unterkunft zu Unterkunft abweichen. Eine Stornierung ist kürzer gleich 21 Tage vor Reiseantritt, oder bei Nichterscheinen (sog. „Now-Show“) nicht möglich und zieht keine Erstattung nach sich. Dies gilt auch für evtl. Kostvereinbarungen. Die Beschaffung der Lebensmittel durch die Unterkünfte bedarf einer langfristigen Planung, da oftmals lange Wege dafür in Kauf genommen werden. Auch sind viele unserer Unterkünfte sehr klein. Dadurch bedingt wird eine Rückerstattung kürzer als 21 Tage vor Reiseantritt ausgeschlossen. Oftmals bieten die Unterkünfte in ihren Ausschreibungen nicht stornierbare Zimmer an. Diese sind nach Buchung nicht mehr stornierbar und müssen zu 100 % bezahlt werden. Sollten Sie es nicht wünschen, dass wir diese Kontingente für Sie buchen, weisen Sie bitte vor Vertragsabschluss darauf hin. Wir empfehlen für diese Reisen unbedingt den Abschluss einer Reisekosten Rücktrittsversicherung, sowie eine Reiseabbruchversicherung.

 

 

 

 

 

6. Ersetzung des Reisenden / en

 

6.1 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Firma Reisen wie ich es mag kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für Flüge gelten die Regelungen der Transportunternehmen, in der Regel ist eine Veränderung des Passagiernamens nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so ist die Firma Reisen wie ich es mag berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro ersetztem Reiseteilnehmer zu verlangen, unabhängig von etwaigen, durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten insbesondere bei Flügen.

 

 

 

6.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Urlaubsortes, der Unterkunft, der Beförderung oder Namensänderungen vorgenommen, kann die Firma Reisen wie ich es mag eine Umbuchungs-/Bearbeitungsgebühr erheben, die nicht pauschaliert werden kann, sondern anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt und auf Anfrage vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt wird, mind. jedoch EUR 20,00 pro Umbuchung/Person.

 

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

 

 

 

6.4 Umbuchungen sind nur innerhalb der gebuchten Saison (Sommer- oder Wintersaison) möglich. Saisonübergreifende Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Die Umbuchung von Reiseleistungen, die zu Frühbucherkonditionen bzw. zu vom Buchungstermin abhängigen Sonder-Konditionen gebucht wurden, erfolgt zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt der Umbuchung gelten.

 

 

 

7. Reise-Versicherungen

 

Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Die Firma Reisen wie ich es mag empfiehlt eine solche Versicherung in Form des Basis- oder Komplettschutzes, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. Die Firma Reisen wie ich es mag ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

 

 

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen / Reiseabbruch

 

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, die in der Sphäre des Reisenden liegen (z.B. Krankheit), so wird sich die Firma Reisen wie ich es mag bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, oder die Stornobedingungen der Leistungsträger dies nicht ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

 

9. Kündigung infolge höherer Gewalt

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,

 

gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Firma Reisen wie ich es mag als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Firma Reisen wie ich es mag für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung

 

verlangen. Weiterhin ist die Firma Reisen wie ich es mag verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

 

 

 

 

10. Rücktritt und Kündigung durch die Firma Reisen wie ich es mag

 

In folgenden Fällen kann die Firma Reisen wie ich es mag vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

 

 

 

10.1 Ohne Einhaltung einer Frist:

 

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Firma Reisen wie ich es mag so erheblich stört, dass seine weitere Teilnahme die Firma Reisen wie ich es mag und/oder den Mitreisenden nicht zumutbar ist oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 

In diesem Falle behält die Firma Reisen wie ich es mag den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

 

 

10.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:

 

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn die Firma Reisen wie ich es mag in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

 

 

11. Gewährleistung

 

11.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, beispielsweise durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. Die Firma Reisen wie ich es mag kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

 

 

11.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, sofern der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 

 

 

11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Firma Reisen wie ich es mag innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Fortsetzung der Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von der Firma Reisen wie ich es mag verweigert wird oder

 

wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

 

Der Reisende schuldet der Firma Reisen wie ich es mag den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

 

 

 

11.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung

 

verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den die Firma Reisen wie ich es mag nicht zu vertreten hat.

 

Gleiches gilt für Leistungen die durch Dritte vor Ort erbracht werden und bei denen die Firma Reisen wie ich es mag lediglich als Vermittler auftritt. Dies gilt auch, wenn diese Leistung in einem Gesamtpaket angeboten wird. Im Besonderen sind dies alle Ausflüge und Touren, Exkursionen und Flüge, sowie Mietwagenleistungen.

 

 

 

12. Mitwirkungspflicht des Reisenden

 

12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen

 

Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

 

 

12.2 Sofern das Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, hat der Reisende eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche.

 

 

 

12.3 Sofern das Gepäck bei Busreisen verloren geht oder beschädigt wird, obliegt es dem Reisenden, unverzüglich an Ort und Stelle eine entsprechende Verlust-/Schadensanzeige beim Chauffeur des Reisebusses zu erstatten.

 

 

 

13. Haftung

 

13.1 Firma Reisen wie ich es mag haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

 

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

 

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

 

c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den der Firma Reisen wie ich es mag eigenen Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern Firma Reisen wie ich es mag nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat

 

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

 

 

 

13.2 Die Firma Reisen wie ich es mag haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14. Haftungsbeschränkung

 

14.1 Die vertragliche Haftung der Firma Reisen wie ich es mag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Firma Reisen wie ich es mag für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

 

 

14.2 Für alle gegen die Firma Reisen wie ich es mag gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Firma Reisen wie ich es mag bei Sachschäden bis EUR 4.000,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisendem und Reise.

 

 

 

14.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen die Firma Reisen wie ich es mag ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

 

 

14.4 Die Firma Reisen wie ich es mag haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), selbst wenn die Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen teilnimmt. Im Falle des südlichen Afrikas sind dies alle Ausflüge, Safari-Fahrten, Exkursionen, Tagespässe (City-Pässe), Touren, Mietwagen und nationale und internationale Flüge. Diese werden nach bestem Wissen und Gewissen lediglich von uns vermittelt.

 

 

 

14.5 Die Firma Reisen wie ich es mag haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, sowie für gedruckte oder anderweitig zur Verfügung gestellter Infomaterialien (z. B. Internetseiten) Dritter, da diel Firma Reisen wie ich es mag auf deren Erstellung und Inhalt keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.

 

 

 

15. Ausschlussfrist / Verjährung

 

15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§ 651 c - 651 f BGB) hat der Reisende - möglichst schriftlich - innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende der Firma Reisen wie ich es mag gegenüber unter der unter Ziffer 20. genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende diese Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

Vorgenannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen: Die Meldung eines Gepäckschadens hat unverzüglich nach Feststellung unmittelbar am Zielflughafen zu erfolgen, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks beim ausführenden Luftfrachtführer. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.

 

 

 

15.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden (§ 651 c - 651 f BGB) verjähren in einem Jahr, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Reisen wie ich es mag oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht-verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen von Firma Reisen wie ich es mag beruhen.

 

Die vorgenannten Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Firma Reisen wie ich es mag oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 ff BGB) verjähren in drei Jahren.

 

 

 

15.3 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

 

Die Firma Reisen wie ich es mag wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Reisende ist jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,

 

die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine

 

schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Firma Reisen wie ich es mag bedingt sind.

 

 

 

17. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

Die Firma Reisen wie ich es mag unterrichtet die Kunden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei Buchung über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Ist die Identität bei Buchung noch nicht bekannt, so informiert die Firma Reisen wie ich es mag über den Namen des/der Luftfahrtunternehmen(s), das/die wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen tätig wird/werden. In diesem Fall erfolgt eine Information über die Identität, sobald diese feststeht. Ebenfalls informiert die Firma Reisen wie ich es mag seine Kunden im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).

 

Die gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist unter www.vieles-rund-ums-reisen.de einzusehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18. Allgemeine Bestimmungen

 

18.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Unsere Datenschutzerklärung hierzu finden Sie auf unserer Website: www.vieles-rund-ums-reisen.de

 

 

 

 

 

18.2 Alle Angaben über Leistungen, Programme, Termine, Reisebedingungen etc. in unseren Katalogen, Flyern etc. werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Sie entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bei Fremdleistungen, die nicht verbindlich über die Firma Reisen wie ich es mag gebucht wurden (sog. „Vor-Ort-Buchungen“) kann es zu Preis-änderungen der Leistungsträger vor Ort kommen, ohne dass die Firma Reisen wie ich es mag davon Kenntnis erlangt. Gleiches gilt für Währungsschwankungen. Das Kursrisiko trägt der Kunde.

 

 

 

18.3 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Allgemeinen Reisebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

 

19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

 

19.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Reisen wie ich es mag und den Kunden/Reisenden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

19.2 Im Fall einer Klage gegen die Firma Reisen wie ich es mag als Reiseveranstalter gilt für den Kunden/Reisenden der Sitz des Reiseveranstalters 97276 Margetshöchheim (Gerichtsstand Würzburg).

 

19.3 Für Klagen der Firma Reisen wie ich es mag gegen den Kunden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen

 

 

 

Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters (Gerichtsstand Würzburg) maßgeblich.

 

 

 

20. Reiseveranstalter

 

 

 

Reisen wie ich es mag / Südafrika wie ich es mag

 

Susanne Nickel Würzburger Str. 35

 

97276 Margetshöchheim Telefon 01733277602 Telefax 0931/461606 E-Mail: reisen-wie-ich-es-mag@t-online.de

 

           susannenickel@t-online.de

 

 

 

Stand: 01.01.2018

 

 

 

 

 

 

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  • Sie wollen in der Kleingruppe von uns betreut in das südliche Afrika fliegen? Kein Problem, bei uns ist bereits der Herbst/Winter 2021/2022/2023 buchbar! Gerne beraten wir Sie. Wir führen diese qualitativ hochwertigen Reisen zu einem sehr guten Preis/Leistungsverhältnis in den Ländern Südafrika, Botswana und Namibia durch. Abstecher nach Lesotho, Eswatini, Sambia und Simbabwe und Kombi-Reisen sind ebenfalls möglich.
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  • Ihre eigene Gruppenreise

  • Sie wollen mit Freunden nach Südafrika, Namibia oder Botswana reisen? Wir erfüllen individuell für Sie diesen Traumurlaub. Wir planen nach Ihren Vorstellungen und nach Ihrem Budget Ihre Traumreise. Sei es als Selbstfahrer oder im Rahmen einer von uns vor Ort betreuten Gruppenreise. Bei diesem Angebot sind wir nur mit Ihnen und Ihren Freunden unterwegs. Reservieren Sie Ihren Abreisetermin bis Frühjahr 2023. Gerne beraten wir Sie unverbindlich. Fragen Sie einfach an

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